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Thümler zum Wolf im Jagdrecht: Wichtiges Signal für Wesermarsch-Tierhalter
Mit der geplanten Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht wird ein "wichtiges Signal für die Weidetierhalter in der Wesermarsch" gegeben. Das meint der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler.
Der Politiker erinnert daran: "Ich habe in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass die Ansiedelung des Wolfes ein großer Erfolg für den niedersächsischen Artenschutz ist, aber ihm klare Grenzen gezogen werden müssen, wenn dieses Tier dauerhaft in unsere Kulturlandschaft integriert werden soll." Die Schutzinteressen von Menschen und Nutztieren dürften dabei auf keinen Fall hinten an gestellt weden, so Thümler.
Björn Thümler verweist darauf, dass die Europäische Union eine Schutzjagd in Abgrenzung zur Lizenzjagd nicht beanstande. Das gelte ebenfalls für den Europäischen Gerichtshof. Einschlägige Erfahrungen seien bereits in anderen EU-Ländern wie Frankreich, Finnland und Schweden gesammelt worden.
Nach Auffassung des CDU-Landtagsabgeordneten sollten Wolfsrisse vollständig entschädigt und dabei ene Beweislastumkehr eingeführt werden: Zukünftig müsse eine zeitnahe Entschädigung bereits dann erfolgen, wenn ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden kann.
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