Neuigkeiten
Gesprächsbedarf zum Shutdown: Mit Björn Thümler sprechen
Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund des aktuellen Shutdowns Gesprächsbedarf haben, können mit Björn Thümler persönlich telefonieren. Das bietet der CDU-Landtagsabgeordnete an. Er bittet hierzu um vornherige Terminvereinbarung in seinem Berner Bürgerbüro unter 0 44 06/97 25 15 oder per E-Mail unter bjoern@thuemler.de
Björn Thümler ergänzt: "Selbstverständlich kann man mir auch schreiben; ich lese alle E-Mails."
Nicht zuletzt richtet sich das Dialog-Angebot an Selbstständige und Unternehmen, die sich für die neuen Wirtschaftshilfen des Bundes interessieren. "Bei Bedarf stelle ich zum Beispiel gerne den Kontakt zu den zuständigen Stellen her", so Thümler. Die neuen Wirtschaftshilfen werden von dem Politiker ausdrücklich begrüßt. Er informiert über Einzelheiten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen zum Beispiel aus dem kulturellen Bereich, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise bereits untersagt ist.
Bei der neuen staatlichen Leistung handelt es sich um eine einmalige Kostenpauschale, die aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz errechnet wird. Der Bezugsrahmen hierfür ist der Vorjahresmonat November 2019. Die Kostenpauschale wird für jede angeordnete Lockdown-Woche gezahlt. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vormonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei Unternehmen mit mehr Beschäftigten werden die Obergrenzen auf der Basis der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt.
Soloselbstständige haben ein Wahlrecht: Sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz zugrunde legen.
Eine anderweitig beantragte oder gewährte staatliche Unterstützung für den Zeitraum (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe etc.) wird vom Erstattungsbetrag abgezogen. Der Erstattungsbetrag wird auf eventuelle spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den fraglichen Zeitraum angerechnet. Erfolgen soll die Auszahlung über die Plattform der Überbrückungshilfe, und das nach einem vereinfachten Antrag.
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de